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Potentiell sexistische Tätowierungen – Bewerbung bei der Polizei Berlin

Die Berliner Polizei hatte einen Bewerber abgelehnt, der ein Tattoo an einem seiner Unterarme trägt. Dieses stellt die Göttin Diana mit entblößten Brüsten dar. Der Bewerber versuchte auf Grund der Ablehnung eine einstweilige Verfügung gegen die Polizei zu erwirken, um zu verhindern, dass die offene Stelle an einen anderen Bewerber vergeben wird.

Das Arbeitsgericht Berlin stellt nun allerdings klar, dass die Polizei bei der Einstellung neuer Kräfte einen Spielraum haben müsste, um zu beurteilen, welche Tätowierungen im öffentlichen Dienst angebracht sind, und welche nicht. Da die Abbildung nackter Brüste als sexistisch aufgefasst werden könnte, hätte die Polizei Berlin somit einen hinreichenden Grund, den Bewerber abzulehnen. Der Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Polizei sei somit haltlos.

Gegen die Entscheidung kann allerdings noch vor dem Landgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.

 

Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 58 Ga 4429/18 

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