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Office 365 – Datenschutzbehörden stellen sich gegen Bewertung des DSK
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hatte im Juli 2020 der Bewertung ihres Arbeitskreises Verwaltung zugestimmt, wonach Microsoft Office 365 unter Beachtung des aktuellen Datenschutzrechts nicht rechtmäßig einsetzbar sei. Eine Auftragsverarbeitung auf Basis von seitens Microsoft zur Verfügung gestellten Datenschutzvorgaben sei daher aktuell mit Office 365 nicht möglich. Die Zustimmung der DSK zu dieser Bewertung erfolgte aber nicht einstimmig, sondern mit nur mit einer Zustimmung von neun Stimmen gegenüber acht Gegenstimmen.
Die Datenschutzbehörden der Länder Baden-Württemberg, Saarland, Bayern (Landesbeauftragter und Landesamt) sowie Hessen haben nun in einer gemeinsamen Stellungnahme Kritik an der Bewertung durch die DSK vorgenommen. Ihrer Auffassung nach sei die pauschale Feststellung, Office 365 sei aktuell nicht datenschutzkonform einsetzbar, undifferenziert. Zwar betonen sie, dass Office 365 aus Sicht des Datenschutzes Verbesserungen bedürfe, gleichwohl hätte Microsoft die Datenschutzstandards in jüngster Zeit verbessert. Dies hätte der Arbeitskreis Verwaltung nicht beachtet, als er die Bewertung vornahm.
Eine finale Bewertung sei somit verfrüht, die Sache nicht entscheidungsreif. Dies gelte umso mehr, da Microsoft bislang nicht angehört wurde, also keine Gelegenheit hatte Stellung zu etwaigen Datenschutzlücken zu beziehen.
Quellen:
datenschutz-bayern.de: https://www.datenschutz-bayern.de/presse/20201002_365.pdf (zuletzt geprüft 05.10.2020);
heise.de: https://www.heise.de/news/Datenschuetzer-uneinig-ueber-Microsoft-Office-365-4919086.html (zuletzt geprüft 05.10.2020)
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