Die gesetzliche Verpflichtung für alle Arbeitgeber, Beschäftigten homeoffice anzubieten, ist ausgelaufen (§ 28b Abs. 4…
Unbezahlter Sonderurlaub führt nicht zu gesetzlichen Urlaubsansprüchen
Der gesetzliche Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers kann unter Umständen mit dem vorher gewährten unbezahlten Sonderurlaub verrechnet werden. Mit dieser Entscheidung des BAG weicht das Gericht von seiner bisherigen Rechtsprechung ab, wonach die beiden Urlaubsarten unabhängig voneinander behandelt wurden.
Nun aber gilt: Gewährt der Arbeitgeber auf Anfrage des Arbeitnehmers unbezahlten Sonderurlaub, so entfallen für diese Zeit die Hauptpflichten der beiden Seiten. Der Arbeitnehmer muss keine Leistung erbringen, der Arbeitgeber keinen Gehalt/Lohn zahlen. Daraus, so das BAG, folge zudem, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Erholungsurlaub hat. Schließlich sei die Arbeitspflicht entfallen, und ohne Pflicht auch keine Erholung notwendig.
Pressemitteilungen des BAG: Pressemitteilung Nr. 15/19
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