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Neue Leitlinien zur Einwilligung auf Internetseiten
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat neue Leitlinien zur Einwilligung auf Websites veröffentlicht.
Dabei liegt der Fokus auf zwei zentralen Fragen: Erstens, inwieweit eine Einwilligung rechtmäßig eingeholt werden kann, sofern sie an die Zustimmung zu s.g. Cookies geknüpft ist und zweitens ob die Weiterverwendung (das weiter „scrollen“) als konkludente Einwilligung angesehen werden kann.
Zu der ersten Frage führt der EDSA aus, dass ein Verantwortlicher sich nicht auf eine Einwilligung stützen kann, die daran geknüpft ist, dass der Betroffene in die Verwendung von Cookie einwilligt. Hierbei läge eine unzulässige Kopplung von eigentlichem Zweck der Einwilligung (Verarbeitung der p.b. Daten zur Nutzung der Website) und weiterer Verwendungen der Daten vor (Cookies). Eine solche Bedingung – auch Cookie-Wall genannt – in Form der notwendigen Zustimmung auch bzgl. der Cookies würde die Freiwilligkeit der Einwilligung ausschließen, so der EDSA.
Darüberhinaus stellt er zur zweiten Frage fest: Eine einfache Weiterverwendung der Website (also z.B. das weiter-scrollen) kann nicht als ausreichende Einwilligung anerkannt werden. Eine Einwilligung müsse nach dem opt-in-Prinzip klar erkennbar und für den Nutzer von anderen Handlungen unterscheidbar sein. Das schlichte Weiternutzen ohne zusätzliche eindeutige Zustimmung sei nicht ausreichend.
Quelle: Guidelines 05/2020 on consent under Regulation 2016/679,
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