Der Einsatz von Google Analytics durch Webseitenbetreiber ist nicht mit der DS-GVO vereinbar. Dieser Auffassung…
Neues VVT: aktuelle DSGVO-konforme Vorlage für IT-Betriebsvereinbarungen
Auf der download-Seite von firstlex gibt es jetzt nach langer und sorgfältiger Entwicklungszeit ein VVT-Muster.
VVT steht für „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“. Dieses muß jedes Unternehmen erstellen, um DSGVO-gerecht zu sein.
Der Betriebsrat hat an sich nur ein Recht auf Vorlage bzw. Herausgabe des VVT, dass der betriebliche Datenschutzbeauftragte erstellt.
Der Betriebsrat kann jedoch auch aufgrund seines Mitbestimmungsrechts aus § 87 I .Nr. 6 BetrVG verlangen, dass zu seinen BV Anlagen beigelegt werden, die dem regulären VVT insoweit entsprechen, als sie sich auf Arbeitnehmerdaten beziehen.
Diese Anlagen müssen sodann mit dem BR gestaltet und verhandelt werden. Es sollte nie (!) ein vom Arbeitgeber hereingereichtes VVT einfach reflexhaft akzeptiert werden. Im Gegenteil: soweit es für Zwecke der Mitbestimmung, also als Anlage einer BV verwendet wird, ist gerade das VVT Verhandlungsgrundlage und wird häufig auch vom BR entsprechend korrigiert und reduziert werden müssen. Denn als Anlage zu einer BV wird es bei handwerklich korrekter Verzahnung zum Herzstück der BV.
Hierzu kann die Datei als Anregung und als Mustervorlage herangezogen werden.
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