Krebs light
Der Europäische Gerichtshof hat die Gültigkeit einer Richtlinie über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen bestätigt. Das Verbot in der Richtlinie, auf der Verpackung von Tabakerzeugnissen bestimmte beschreibende Merkmale wie die Begriffe "light" und "mild" zu verwenden, gilt allerdings nur für in der Gemeinschaft vermarktete Erzeugnisse und nicht für solche, die in Drittländer ausgeführt werden. Damit müssen sich die Hersteller jetzt neue Begriffe für ihre nicht ganz so gesundheitsschädigenden Zigaretten einfallen lassen.