Die gesetzliche Verpflichtung für alle Arbeitgeber, Beschäftigten homeoffice anzubieten, ist ausgelaufen (§ 28b Abs. 4…
Kopftuchverbote in privaten Unternehmen: Vorabentscheidung vor dem EuGH
Das Bundesarbeitsgericht hat dem EuGH einen Vorabentscheidungsersuch bzgl. der Vereinbarkeit eine Kopftuchsverbots in privaten Unternehmen zugestellt.
In dem problematischen Rechtsstreit geht es um die Frage, inwiefern ein Unternehmen seinen Mitarbeiterinnen vorschreiben kann ein Kopftuch während des Kundenkontakts abzulegen. Kompliziert ist die Frage insbesondere deshalb, weil beide Parteien (das Unternehmen, sowie die klagende Angestellte) sich auf die Religionsfreiheit berufen. So argumentiert das beklagte Unternehmen durch das Kopftuchverbot die negative Religionsfreiheit der Kunden zu schützen, während sich die Klägerin auf ihre positive Religionsfreiheit beruft.
Neben diese nationalen, verfassungsrechtlichen Fragen treten allerdings zusätzlich europarechtliche Regelungen, wie z.B. die unternehmerische Freiheit (Art. 16 EuGRC), hinter welche die individuelle Religionsfreiheit zurücktreten könnte.
Durch die Vorabentscheidung wird der EuGH daher diese gegenläufigen Regelungen in praktischen Einklang bringen müssen.
Quelle: Pressemitteilung Nr.4/19
This Post Has 0 Comments