skip to Main Content
040 88099981 info@firstlex.de Login

Kopftuchverbote in privaten Unternehmen: Vorabentscheidung vor dem EuGH

Das Bundesarbeitsgericht hat dem EuGH einen Vorabentscheidungsersuch bzgl. der Vereinbarkeit eine Kopftuchsverbots in privaten Unternehmen zugestellt.
In dem problematischen Rechtsstreit geht es um die Frage, inwiefern ein Unternehmen seinen Mitarbeiterinnen vorschreiben kann ein Kopftuch während des Kundenkontakts abzulegen. Kompliziert ist die Frage insbesondere deshalb, weil beide Parteien (das Unternehmen, sowie die klagende Angestellte) sich auf die Religionsfreiheit berufen. So argumentiert das beklagte Unternehmen durch das Kopftuchverbot die negative Religionsfreiheit der Kunden zu schützen, während sich die Klägerin auf ihre positive Religionsfreiheit beruft.
Neben diese nationalen, verfassungsrechtlichen Fragen treten allerdings zusätzlich europarechtliche Regelungen, wie z.B. die unternehmerische Freiheit (Art. 16 EuGRC), hinter welche die individuelle Religionsfreiheit zurücktreten könnte.
Durch die Vorabentscheidung wird der EuGH daher diese gegenläufigen Regelungen in praktischen Einklang bringen müssen.

Quelle: Pressemitteilung Nr.4/19

This Post Has 0 Comments

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Back To Top