skip to Main Content
040 88099981 info@firstlex.de Login

Kein Einsichtsrecht des Betriebsrats in die Personalakte ohne Zustimmung

Betriebsräte haben kein Recht ohne Zustimmung Einsicht in die Personalakte zu nehmen, so entschied das LAG Düsseldorf.

In einer Betriebsvereinbarung war vorgesehen, dass der Gesamtbetriebsrat permanenten und uneingeschränkten Zugriff auf und entsprechende Einsicht in die Personalakten der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer hat. Das LAG stellte fest, dass eine solche Regelung unwirksam ist. Es liege ein Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Arbeitnehmer nach Art. 2 I, 1 I GG vor.
In keinem Fall sei ein derart weites und bedingungsloses Einsichtsrecht in Anbetracht des Persönlichkeitsrechts angemessen und somit zu rechtfertigen. Der Betriebsrats hat vielmehr das Persönlichkeitsrecht eines jeden Arbeitnehmers zu beachten, vgl. § 75 I BetrVG. Sofern und soweit Einsichtsrechte durch den BR festgelegt werden sollen, dann müsse dies konkret und für festgelegte Zwecke geschehen.

Quelle: Pressemitteilung des LAG Düsseldorf vom 23.06.2020, Beschluss vom 23.06.2020 – 3 TaBV 65/19

This Post Has 0 Comments

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Back To Top