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Hamburgs Datenschutzbeauftragter geht gegen Sprachaufnahmen durch Google-Assistant vor

Der Datenschutzbeauftragte Hamburgs, Johannes Caspar, hat über seine Behörde (HmbBfDI) ein Verwaltungsrechtsverfahren gegen Google eröffnet. Dabei soll Google untersagt werden, weiterhin Gesprächsmitschnitte über den Google-Assistant aufzunehmen und auszuwerten. Das Unternehmen hatte derartige Aufnahmen in der Vergangenheit regelmäßig durchgeführt, um die Funktionen des Sprachassistenten zu überprüfen und ggf. zu verbessern. Zwar beteuerte Google, dass die Daten nur für diesen Zweck verwendet würde, dies ändere aber laut der HambBfDI nichts an der Rechtswidrigkeit der Mitschnitte.

Problematisch ist, dass für Datenschutzverfahren gegen Google eigentlich nur die IDPC in Irland zuständig ist, weil der Konzern dort seinen Geschäftssitz in der EU hat. Allerdings gestattet die DSGVO in besonderen Eilfällen, die zu sofortigem Handeln zwingen, dass auch die jeweiligen Behörden aus den Betroffenen Mitgliedsstaaten tätig werden. Eine Unterlassungsverfügung dann aber nur auf drei Monate befristet. Indes hat Google selbst angekündigt, innerhalb der nächsten drei Monate europaweit auf Aufnahmen zu verzichten.

 

Qulle: Pressemitteilungen der HambBfDI, https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2019/08/2019-08-01-google-assistant

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