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Fristlose Kündigung wegen Verdachts der Unterschlagung

Das LAG Düsseldorf hat die fristlose Kündigung eines Pförtners, der bei einer Polizeidienststelle tätig war, bestätigt. Der Mann steht unter dem Verdacht eine Unterschlagung begangen zu haben. Eine Frau soll ihm während seiner Arbeitszeit den Pfund eines 100 Euro Scheins mitgeteilt und ihm den Schien übergeben haben.
Da die Frau, auf Anweisung des Pförtners, keinerlei weitere Angaben machen musste und ihr das Verhalten des Pförtners komisch vorkam, fragte sie später per Mail bei der Polizei nach, ob ihr Fund registriert worden sei. Allerdings war der Schein niemals bei der Polizei hinterlegt worden. Weil der Pförtner nicht darlegen konnte, was mit dem Schein passiert ist, hielt das Gericht die Kündigung auf Grund des dringenden Tatverdachts für begründet. Ein strafrechtliches Verfahren ist gegen den Mann ebenfalls eingeleitet worden.

 

LAG Düsseldorf: http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/beh_static/presse/mitteilungen/940_21_19.pdf

 

 

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