Welche Auswirkungen hat KI aus Sicht des Betriebsrats ? Welche Rechte hat der BR bei…
Fristlose Kündigung
Der Kläger ist bei der Beklagten, einer Bank, seit dem 01.09.1986 zuletzt als Direktor und Vertriebsleiter beschäftigt. Die Beklagte hat das Arbeitsverhältnis mehrfach fristlos, u.a. am 02.12.2010 und am 14.02.2011 gekündigt. Sie wirft dem Kläger u.a. vor, er habe sich von einem ihrer Geschäftspartner unberechtigt Vorteile gewähren lassen. Er habe sich private Bauleistungen (Erstellung einer Terrasse nebst Beleuchtung) von dem Geschäftspartner bezahlen lassen. Der Kläger hat eine Absprache dahingehend, dass die Bauleistungen von einem Dritten getragen werden sollen, bestritten. Die ihm erteilten Rechnungen habe er bezahlt. Die Parteien haben weiter über Vergütungsansprüche und über die Zahlung einer Tantieme gestritten.
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat mit seinem Teilurteil vom 01.07.2011 die beiden fristlosen Kündigungen für rechtsunwirksam erklärt. Die Beklagte habe keine ausreichenden Umstände dargelegt, die den dringenden Tatverdacht einer Pflichtverletzung durch den Kläger belegten. Es hat dem Kläger Vergütung für die Monate Dezember 2010 bis Februar 2011 zugesprochen und die Klage auf die Tantieme abgewiesen. Mit ihrer Berufung begehrt die Beklagte die vollständige Abweisung der Klage. Der Kläger verfolgt mit seiner Berufung den Anspruch auf Tantieme weiter.
ArbG Düsseldorf, 13 Ca 7800/10, Teilurteil vom 01.07.2011
LAG Düsseldorf, 6 Sa 1081/11
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