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Forderungen des Bundesrats zur Leiharbeit

Der Bundesrat hat zur geplanten Reform des Rechts der Arbeitnehmerüberlassung Stellung genommen.
Wie juris berichtet, fordert er, die neue Ausnahmeregelung zu streichen, nach der die Ausleihe von
Arbeitnehmern dann vom Anwendungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ausgenommen ist, wenn sie zwischen Arbeitgebern nur gelegentlich erfolgt. Die Vorschrift führe dazu, dass sich das Überlassen von Arbeitnehmern in diesen Fällen einer Datenerhebung und Kontrolle durch die Bundesagentur für Arbeit entziehe, sie sei daher zu streichen. Vielmehr solle diese sogenannte Kollegenhilfe der Bundesagentur im Vorfeld schriftlich anzuzeigen sein. Dadurch könnten nur gelegentlich auftretende Überlassungsfälle zur Deckung eines kurzfristigen Personalbedarfs unbürokratisch und flexibel abgewickelt werden.
Gleichzeitig würde der Verleih einer präventiven Kontrolle durch die Arbeitsverwaltung unterstellt.

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