Die gesetzliche Verpflichtung für alle Arbeitgeber, Beschäftigten homeoffice anzubieten, ist ausgelaufen (§ 28b Abs. 4…
Fehlerhafte Massenentlassung bei Air-Berlin – unwirksame Kündigungen
Die Kündigung des Kabinenpersonals der mittlerweile insolventen Fluggesellschaft Air-Berlin war unwirksam, so entschied das BAG. AirBerlin hatte die Anzeige der Massenentlassung bei der Agentur für Arbeit in Berlin vorgenommen. Die Gesellschaft ging davon aus, dass das gesamte Kabinenpersonal als „Betrieb Kabine“ zusammengefasst werden konnte und daher die bundesweite Massenentlassung über die AA Berlin durchführbar sei.
Dieser Auffassung erteile das BAG nun eine Absage. Die Massenentlassung hätte für die klagenden Beschäftigten in der Station Düsseldorf auch bei der zuständigen Arbeitsagentur Düsseldorf erfolgen müssen.
Dies folgt der Auffassung des BAG aus der vorherigen Entscheidung von vor ein paar Monaten. Dort hatten die Richter schon die unwirksame Kündigung des Cockpit-Personals auf Grund des selben Vorgehens seitens Air-Berlin festgestellt.
Die Kläger in Form des Kabinenpersonals hatten zudem beantragt festzustellen, dass ihr Beschäftigungsverhältnis auf die Luftfahrtgesellschaft Walter mbh (LGW) übergegangen sei. Einen Betriebsübergang nach § 613a BGB verneinte das BAG diesbezüglich allerdings. Auch insoweit die s.g. Wet-Lease-Geschäfte der Air-Berlin fortgeführt wurden, sieht das BAG darin keinen hinreichenden eigenständigen Betriebsteil, der auf de LGW übergehen konnte. Ein Betriebsübergang konnte damit nicht vorliegen.
This Post Has 0 Comments