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Facebook darf keine personenbezogenen Daten von deutschen Whatsapp-Nutzern verwenden

Seit August 2016 müssen Nutzer von Whats-App der Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zustimmen. Diese Einwilligungen stellen nun nach Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Hamburg allerdings keine ausreichende rechtliche Grundlage für die Nutzung der Daten durch Facebook dar. Dabei ist es wahrscheinlich, dass die aktuellen Nutzungsbestimmungen von Whats-App nicht dem deutschen Datenschutzrecht entsprechen.
Bis dies abschließend geklärt ist, wiege der Schutz der persönlichen Daten von deutschen Whatsapp-Nutzern schwerer als die von Facebook abgeforderten Einwilligungen.

Dem Urteil des OVG war eine Anordnung des Datenschutzbeauftragten in Hamburg, Johannes Caspar, vorausgegangen. Gegen diese Anordnung ging Facebook juristisch vor, wobei das OVG auch in Hinischt auf diesen Punkt offen ließ, inwieweit eine solche Anordnung zulässig ist. Schließlich wäre fraglich, ob ein deutscher Datenschutzbeauftragter gegen ein Unternehmen mit einem Firmensitz in Irland – wie bei Facebook der Fall – vorgehen könne.

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