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Die letzte Hoffnung: das „Gespräch ohne Anwälte“

Mal wieder ein Arbeitgeber, der dem Mandanten (BR) kurz vor dem Termin der Einigungsstelle vorschlägt, man solle sich doch mal „ohne Anwälte“ zusammensetzen.

Was rate ich meinem Mandanten in einem solchen Fall ?

Dazu zwei Anmerkungen von mir:

Erstens dient das dazu, zu erkunden, ob und inwieweit ein Gremium bereit ist, sich von seinem Berater trennen zu lassen (Spaltungstaktik). Nach den Bewertungsmaßstäben eines Arbeitgebers kappt der BR damit das Seil zu seinem Berater. Ziel erreicht.

Zweitens stelle ich mir die Frage: wenn  man seinen Berater fast zwei Jahre unbedingt gebraucht hat, damit er einem stets beisteht und sämtliche rechtlichen Fragen begleitet und berät, warum sollte man gerade in dem Moment auf ihn verzichten, in dem die Thematik sowohl fachlich als auch atmosphärisch den Siedepunkt erreicht ? Im Umkehrschluss hat man ihn, wenn man ihn jetzt nicht braucht, nie gebraucht.  Das wäre das falscheste Signal, das man dem AG übermitteln kann.

Daher meine Empfehlung: niemals auf solche Vorschläge einlassen, sie führen unweigerlich in den Abgrund.

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