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Datenspeicherung nur bei Verdacht
Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Im Zuge der derzeitigen Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung hat die Bundesrechtsanwaltskammer erneut ihre Ablehnung einer unterschiedslosen anlassunabhängigen Vorratsdatenspeicherung bekräftigt.
"Wer die Telekommunikationsdaten aller Personen speichern will, stellt jeden einzelnen Bundesbürger unter Generalverdacht", so der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges. "Die Vorratsdatenspeicherung ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in unser aller Persönlichkeitsrechte. Ein neues Gesetz zur Speicherung von Telekommunikationsdaten, wie es das Bundesverfassungsgericht verlangt hat, muss daher die Interessen der Strafprävention beziehungsweise der Strafverfolgung und die Interessen der Bürger in einen angemesseneren Ausgleich bringen. Daten dürfen nur dann gespeichert werden, wenn ein hinreichender Anlass besteht."
Die Bundesrechtsanwaltskammer spricht sich daher für das von der Bundesjustizministerin in ihrem Eckpunktepapier vorgeschlagene Quick-Freeze-Verfahren aus. Danach sollen die bei den Telekommunikationsunternehmen aus geschäftlichen Gründen bereits vorhandenen Verkehrsdaten anlassbezogen gesichert ("eingefroren") werden und so den Ermittlern unter Richtervorbehalt eine begrenzte Zeit zur Verfügung stehen können.
"Diese Pläne entsprechen auch der Stellungnahme des europäischen Datenschutzbeauftragten, der Ende Mai 2011 die derzeitige Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als einen ungerechtfertigten Eingriff in die Privatsphäre kritisiert und eine Überarbeitung gefordert hatte. Im heutigen Informationszeitalter gehören die Angaben zum Telekommunikationsverhalten zu den höchstpersönlichen Daten, mit denen deshalb von Seiten des Staates äußerst sensibel umgegangen werden muss", fordert Filges.
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