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Datenschutzverstoß durch Versendung eines Telefax

Das Telefax ist nicht DSGVO konform – so jedenfalls beurteilt die Landesbeauftragte für Datenschutz in Bremen die Rechtslage, wenn es darum geht, dass personenbezogene Daten über ein Telefax versendet werden. Denn anders als früher der Fall werde ein Fax nicht mehr automatisch über eine sichere Ende-Ende-Verschlüsselung mittels der Telefonleitungen übermittelt, sondern zunehmend im offenen Netz. Hinzu trete die mittlerweile übliche Umwandlung eines Faxes durch den Empfänger in ein E-Mail, die ihm dann digital zugestellt wird. Damit würde ein Fax in eine unverschlüsselte E-Mail umgewandelt, was zu einem erheblichen Sicherheitsrisiko für die übermittelten Daten führe. Gerade für besondere Kategorien personenbezogener Daten müsse daher von einer grundsätzlichen Unzulässigkeit der Übermittlung per Telefax ausgegangen werden, so die Landesbeauftragte. Um sicher zu gehen, und Datenschutzstandards einzuhalten sei daher der analoge Postweg empfehlenswert.

Quelle: datenschutz.bremen.de, https://www.datenschutz.bremen.de/datenschutztipps/orientierungshilfen_und_handlungshilfen/telefax_ist_nicht_datenschutz_konform-16111 ; zltzt. aufgr. 11.05.2021.

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