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corona: Betriebsratssitzung per Videokonferenz ?

In Zeiten von „corona“ liegt es nahe, eine BR-Sitzung per Videokonferenz durchzuführen.

Aber ist das auch erlaubt ?
Ja, klar – allerdings hat die Sache einen kleinen Haken: man kann sich immer treffen und plaudern und kann das auch per online-Technik machen. Aber dann darf der BR eben auch keine Beschlüsse fassen.

Hmm – das macht eigentlich wenig Sinn, oder ?
Das muß jedes Gremium selbst entscheiden, aber die Rechtslage ist klar. Beschlüsse dürfen nur gefaßt werden, wenn die Mitglieder „anwesend“ sind. Gemeint damit ist die körperliche Anwesenheit.

Siehe dazu den Gesetzestext aus dem BetrVG:

§ 33 Beschlüsse des Betriebsrats
(1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst.

Ob das in Notlagen wie jetzt in der „corona“-Krise gelten kann, oder ob in dieser speziellen Situation nicht die Handlungsfähigkeit des BR der strengen Gesetzesauslegung vorzuziehen ist, bleibt abzuwarten. Nämlich solange, bis dieses Thema vor ein Gericht getragen wird.

Tipp: bei allen Beschlüssen mit Aussenwirkung sollte ein Gremium auch in „corona“-Zeiten auf die klassische Anwesenheit setzen. Ist das nicht möglich, so sollte man sich überlegen, wer später einen solchen Beschluss anfechten könnte. Ist das der Arbeitgeber, so könnte man die Problematik entschärfen, indem man mit ihm einen „Nichtangriffspakt“ schließt. Wie das geht, sagt Ihnen Ihr Anwalt. Wie immer zählt dabei jede Silbe.

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