Urlaubsabgeltungszahlungen können nicht durch eine fristlose Kündigung erhalten werden
Das Arbeitsgericht Siegburg hat eine Klage eines arbeitsunfähigen Arbeitnehmers abgewiesen, der eine fristlose Kündigung vor Ablauf des 31.03.2018 erreichen wollte. Dies hätte dazu geführt, dass seine Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2016 in Form von Urlaubsabgeltungszahlungen noch nicht verfallen wären. Zwar erlöschen…