Urlaubsvergütungen können auch ohne vorherigen Antrag auf Urlaub geltend gemacht werden
Der Anspruch auf die Ausbezahlung von nicht wahrgenommenem Urlaub entfällt nicht schon allein deshalb, weil der Arbeitnehmer keinen Urlaub beantragt hat. Das entschied der EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren, welches vom Bundesarbeitsgericht initialisiert wurde. Ein Untergang der Ansprüche auf Ausbezahlung des…