Krankenkassen müssen Lichtbilder nach Ausweisausstellung unverzüglich löschen
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Krankenkassen grundsätzlich keine Recht haben, Lichtbilder ihrer Kunden länger zu speichern, als dies für die Ausstellung einer Krankenkassenkarte notwendig ist. Die herrschenden Datenschutzregelungen würden den Krankenkassen vorliegend lediglich die zweckgebundene Verwertung der Fotos gestatten. Dieser…