Auflösung eines Betriebsrats wegen massiver Datenschutzverstöße
Ein Betriebsrat, der in großem Umfang unverschlüsselte personenbezogene Daten der Arbeitnehmer eines Betriebs per E-Mail verschickt, kann deswegen gem. § 23 BetrVG aufgelöst werden. Dies Entschied das Arbeitsgericht Iserlohn. Der Arbeitgeber hatte in dem zur Entscheidung stehenden Rechtsstreit die Auflösung…