Die EU-Richtlinie zum whistleblowing (Hinweisgeben) erwartet von den Mitgliedsländern ein nationales Umsetzungsgesetz. Deutschland hat keins.…
BV zu homeoffice
Viele arbeiten einfach im homeoffice, ohne dass die Rahmenbedingungen dafür vernünftig geregelt sind.
Da sind Betriebsräte gefordert. Leider kursieren viele schlechte Muster und Altvereinbarungen.
Größter Fehler: es bedarf eines Vertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der die Zugangsrechte zur Wohnung regelt, denn das können AG und BR nicht in einer BV festlegen. Aber die BV kann darauf verweisen und so Rechtssicherheit schaffen.
Wie das korrekt gemacht wird, weiß ein kompetenter Rechtsanwalt, denn nur er kann und darf das.
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