Skip to content
040 88099981 info@firstlex.de Login

Braucht ein BR einen eigenen Datenschutzbeauftragten ?

Nein, denn damit würde er in eine riesige Falle tappen. Er würde anerkennen, dass er eine „verantwortliche Stelle“ ist. Mit allen Folgen: Haftung, Verzeichnis der Datenverarbeitungsvorgänge erstellen, Transparenzerklärung, Auftragsverträge abschließen etc. – ein Albtraum.

Ja, denn er verarbeitet ja auch selbst Daten von Arbeitnehmern. Deshalb ist doch klar, dass er auch nachweisen muß, dies korrekt zu tun.

O.k. – was denn nun ?

Der Widerspruch wird aufgeklärt, wenn Sie diesen Artikel lesen.

Ich habe ihn schon vor einem Jahr geschrieben, aber das Thema wird immer dringlicher. Einen Einstieg in Arbeitshilfen für dieses Thema finden Sie auf meiner website.

Die Überschrift heißt dort: „Datenschutz im BR-Büro“.

Ich habe bereits mehrere BR darin beraten, wie man an so etwas herangeht. Wenn Sie ein solches Projekt starten möchten, melden sie sich gern bei mir.

Comments (0)

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Back To Top