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BfDI hält Datenschutzrecht durch die Corona-Warn-App für gewahrt

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz Ulrich Kelber hält die am 16.06.2020 veröffentlichte Corona-Warn-App für ausreichend, um den Datenschutz der Nutzer zu gewährleisten.
Kelber sagte: „Mir ist wichtig, dass neben dem Quellcode insbesondere die Datenschutzfolgenabschätzung, öffentlich zugänglich gemacht wurde. Je transparenter das gesamte Projekt ist, umso mehr Vertrauen werden die Bürgerinnen und Bürger haben.“

Gleichzeitig warnte der BfDI aber vor Konsequenzen hinsichtlich des Umgangs mit der App. Keinesfalls dürfe die Verwendung oder Preisgabe der Daten an die Verfügbarkeit oder Wahrnehmbarkeit etwaiger Leistungen oder Verpflichtungen gebunden werden. So soll es unzulässig sein, würden z.B. Arbeitgeber die Nutzung der App durch Arbeitnehmer daran koppeln, im Betrieb arbeiten zu dürfen. Sobald Dritte Einblicke in die App sowie die damit gesammelten Daten erhalten wollten, müsse eine strikte Grenze gezogen werden, so Kelber.

Der BfDI ist die zuständige Aufsichtsbehörde über die App und nimmt alle nach der DSGVO möglichen Kontroll- und Sicherheitsprüfungen wahr.

Quelle: BfDI – Pressemitteilung vom 16.06.2020

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