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Betriebsratswahl bei GlobeGround unwirksam

GlobeGround ist als Dienstleister auf den Berliner Flughäfen tätig und beschäftigt dort ca 1.650 Arbeitnehmer. Die Wahl des Betriebsrats im April 2010 wurde von 22 Arbeitnehmern gerichtlich angefochten.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Wahl für unwirksam erklärt, weil der Wahlvorstand gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren verstoßen hatte und hierdurch das Wahlergebnis beeinflusst werden konnte. Der Wahlvorstand hatte bei der Stimmabgabe keine Wahlumschläge abgegeben, so dass eine geheime Wahl nicht mehr gewährleistet war. Außerdem waren die Kandidaten auf den Stimmzetteln in anderer Reihenfolge wiedergegeben worden als auf der ursprünglichen Vorschlagsliste.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg,
Beschluss vom 25. August 2011 – 25 TaBV 529/11

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