Der Einsatz von Google Analytics durch Webseitenbetreiber ist nicht mit der DS-GVO vereinbar. Dieser Auffassung…

Betreiber einer Website mit integriertem „Like-Button“ sind für Datenerhebungen verantwortlich
Der EuGH hat in einem Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale NRW und und dem Online-Shop „Fashion ID“ geurteilt, dass auch die Betreiber einer Website, die sich einer Facebook „Like“-Funktion bedienen, für die Erhebung von Daten und damit auch für die Information über diese Datenerhebung gegenüber den Nutzern verantwortlich sind. Somit sind sowohl die Betreiber, als auch Facebook selbst, verpflichtet, Nutzer schon vor etwaigen Datenerhebungen und Weiterleitungen dieser an Facebook, zu informieren.
Der Gerichtshof betont dabei ebenfalls, dass der Betreiber nur für die Weiterleitung an Facebook und die Datenerhebung auf der eigenen Seite verantwortlich sein kann, für weitere Datennutzungen, nach der Übermittlung an Facebook, ist der Betreiber nicht mehr zur Verantwortung zu ziehen.
Zudem müsse bezüglich der Frage, ob ein berechtigtes Interesse des Betreibers zu Datenerhebung vorliegt, auf beide Unternehmen kumulativ, also sowohl auf den Betreiber, als auch Facebook abgestellt werden. Im Übrigen muss der Betreiber aber nur Einwilligungen bezüglich der Datenverarbeitungsvorgänge von den Nutzern einholen, für die er verantwortlich ist.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr. 99/19; https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-07/cp190099de.pdf
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