Zeiterfassung mittels Fingerabdruck ist unzulässig
Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die Arbeitszeiterfassung über ein Zeiterfassungssystem, bei welchem sich die Arbeitnehmer mittels Fingerabdruck an- und abmelden, ohne Einwilligung unzulässig ist. Der Arbeitgeber hatte behauptet das System sei erforderlich i.S.d. § 26 I S.1 BDSG. Dies…