Die gesetzliche Verpflichtung für alle Arbeitgeber, Beschäftigten homeoffice anzubieten, ist ausgelaufen (§ 28b Abs. 4…
Arbeitgeber müssen auf Urlaubsansprüche hinweisen
Das BAG hat entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ihre Arbeitnehmer auf Urlaubsansprüche hinzuweisen und deutlich zu machen, das und wann genau diese verfallen.
Die Entscheidung gründet u.a. auf einem Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH. Dieser hatte auf Anfrage des BAG festgestellt, dass Arbeitgeber „konkret und in völliger Transparenz dafür zu sorgen habe, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage ist, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, indem er ihn – erforderlichenfalls förmlich – auffordert, dies zu tun“. Geschieht dies nicht, so ergebe die richtlinienkonforme Auslegung dieses Urteils, dass Urlaubsansprüche auch nicht verfallen können und anschließend evtl. in Form von Abgeltungsforderungen fortbestehen.
Mithin obliegt es dem Arbeitgeber alle Bedingungen zu schaffen, damit der Arbeitnehmer seinen Urlaub regulär wahrnehmen kann.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 9/19
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