Die gesetzliche Verpflichtung für alle Arbeitgeber, Beschäftigten homeoffice anzubieten, ist ausgelaufen (§ 28b Abs. 4…
Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer erfassen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Deutsche Bank in Spanien verurteilt, eine System zu schaffen, das die täglichen Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfasst. Nur so könne das Recht eines jeden Arbeitnehmers, aber auch der Gewerkschaften gewahrt werden, auf die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten zu bestehen, argumentiert der EuGH. Daher müssen die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.
Ein solches Gesetz ist im übrigen auch durch die EU in Form der Arbeitszeitrichtlinie und der Grundrechte-Charta gefordert. Das Problem in Spanien allerdings ist, dass die Richtlinie dort noch nicht in nationales Recht umgewandelt wurde.
Für Arbeitgeber in Deutschland sollte die Entscheidung eigentlich nur deklaratorischen Charakter haben. Schließlich legt das hier geltende ArbZG eine derartige Erfassung der Arbeitszeiten schon fest. Obwohl in Deutschland eine derartige nationale Regelung besteht, halten sich aber auch hierzulande einige Unternehmen nicht an dieses Gesetz, indem sie das ArbZG ignorieren.
Auch für Gewerkschaften und Arbeitnehmer in Deutschland wirkt die Entscheidung der EuGH also unterstützend, um den Arbeitgeber zur Einhaltung der gesetzlichen Regeln anzuhalten.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, PRESSEMITTEILUNG Nr. 61/19, https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-05/cp190061de.pdf
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