Auszubildende in Teilzeit haben nur einen Anspruch auf verkürzte Vergütung
Wer sich in einer Teilzeitausbildungsstelle ausbilden lässt hat nicht den gleichen Anspruch auf Vergütung wie Auszubildende in einer vergleichbaren Vollzeitstelle. Das BAG begründete die Entscheidung wie folgt: "Teilzeitauszubildenden ist nach den Regelungen des TVAöD eine Ausbildungsvergütung nur in dem Umfang…