Kein Ausschluss von Betriebsräteversammlung mit Verweis auf 2G-Modell
Einem Betriebsratsmitglied kann nicht versagt werden an einer Versammlung der Betriebsräte nach Aufforderung des Gesamtbetriebsrats (Betriebsräteversammlung) teilzunehmen, sofern das Mitglied einen negativem PCR-Test vorlegt. Dies entschied das ArbG Bonn per einstweiliger Verfügung vom 15.11.2021. Dass grundsätzlich für die Sitzung des…