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Airbnb muss Daten von Vermietern herausgeben

Das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass der Wohnungsvermittler Airbnb Daten von Gastgebern/Vermietern der vermittelten Wohnungen an die Stadt München herausgeben muss.

Grundlage für den Anspruch der Stadt ist das Zweckentfremdungsgesetz (ZwEWG) für Wohnraum. Dieses soll dafür sorgen, dass eigentlich leerstehende Wohnungen nicht länger als acht Wochen dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Auf Basis dieses Gesetzes verlangte die Stadt München nun die Daten für spezielle Fälle, in welchen ein Verstoß gegen das ZwEWG in Frage stand, heraus.
Das VG München entschied, dass sich Airbnb dieser Forderung zu beugen habe, unabhängig davon, dass der Firmensitz des Unternehmens nicht in Deutschland, sondern in Irland liege. Allerdings habe sich das Unternehmen, sofern es in Deutschland tätig ist, an die hiesigen Gesetze zu halten und für die Durchsetzung des Zweckentfremdungsgesetzes (sowie die dafür bestehende EU-Richtlinie) sei in Deutschland eben die jeweilige Stadt zuständig. Daher sei die Stadt München ohne Probleme berechtigt, die Daten heraus zu verlangen. Dies auch, zumal ihr kein milderes Mittel gegen das Unternehmen zur Verfügung stehe, so das VG München.

 

Verwaltungsgericht München, Pressemitteilung vom 13.12.2018

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