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Ab zum Yoga – LAG Berlin erkennt Bildungsurlaub für Yogakurse an

Ein Yogakurs kann unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen. So jedenfalls nach Auffassung des Landesarbeitsgericht Berlin, welches den Anspruch eines Arbeitnehmers auf Bildungsurlaub für einen von der Volkshochschule angebotenen fünftägigen Kurs „Yoga I – erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation“ bejaht hat.

Der Kurs erfülle die Voraussetzungen gemäß § 1 Berliner Bildungsurlaubsgesetz. Es reiche aus, dass eine Veranstaltung entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung diene. Der Begriff der beruflichen Weiterbildung sei nach der Gesetzesbegründung weit zu verstehen. Hiernach soll unter anderem die Anpassungsfähigkeit und die Selbstbehauptung des Arbeitnehmers gesichert werden. Auch ein Yogakurs mit einem geeigneten didaktischen Konzept könne diese Voraussetzungen erfüllen. Schließlich würde der stetige technische Wandel und die immer komplexeren Anforderungen an die Arbeitnehmer eine Anpassung an dieser Verhältnisse fordern. Yoga könne dabei helfen, dieses Ziel zu erreichen gerecht zu werden.

 

Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.04.2019, Aktenzeichen 10 Sa 2076/18

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