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Suggestivfrage ?

Große Empörung.  Wir haben einem Arbeitgeber einen Fragenkatalog vorgelegt. Der Personalchef echauffiert sich mächtig, weil es sich um „Suggestivfragen“ handele. Wir bitten um ein Beispiel, welche der Fragen eine Suggestivfrage sei. Er verweist auf folgende Frage:

„In welcher Weise, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage und mit welchem Ergebnis wurde geprüft, ob die jeweilige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung gem. oben Nr. 1 rechtlich zulässig ist?

Bitte legen Sie uns die entsprechenden Dokumente in Kopie vor.

Dazu gehören insbesondere bei unternehmensinternen Datenflüssen:

  • Rechtsgutachten
  • Prüfdokumente des Datenschutzbeauftragten
  • ggf. Einschätzungen der Aufsichtsbehörde“

O.k. – und hier jetzt die Definition der Suggestivfrage aus wikipedia.de:

„Eine Suggestivfrage ist eine Frageform, bei der der Befragte durch die Art und Weise der Fragestellung beeinflusst wird, eine Antwort mit vorbestimmtem Aussageinhalt zu geben, die der Fragesteller erwartet. Die Art und Weise der Frage hat den Zweck, auf das Denken, Fühlen, Wollen oder Handeln einer Person einzuwirken und den Befragten von einer rational bestimmten Antwort abzuhalten.
Wer diese Frageform anwendet, stellt keine wirkliche Frage, sondern beabsichtigt, seine Idee, Sicht oder Meinung einer anderen Person zu suggerieren, um beeinflussend zu wirken.“

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