Die EU-Richtlinie zum whistleblowing (Hinweisgeben) erwartet von den Mitgliedsländern ein nationales Umsetzungsgesetz. Deutschland hat keins…

Berufsverständnis eines Rechtsberaters
Habe gerade ein interessantes Pausengespräch mit einem AG-Anwalt geführt. Er meint, seine Aufgabe bestehe darin, sicherzustellen, dass die Betriebsparteien zufrieden seien. Schön. Meine auch. Aber wie ? Er meinte, es genüge, wenn man die Probleme löse, die die Parteien jetzt aus eigenem Erleben als solche empfinden.
Mein Einwand: es gehe doch beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen gerade darum, Konflikte zu vermeiden, die sich in der Zukunft ergeben könnten. Und das schaffe man doch nur, wenn man jetzt Regelungen treffe, die vielleicht gerade jetzt noch nicht als problematisch angesehen würden. Prävention ist also das Zauberwort.
Seine Reaktion: dann setzt man sich eben dann wieder zusammen.
Interessant. Wozu braucht man dann einen Rechtsanwalt, der etwas von Vertragsgestaltung versteht ? Eigentlich reduziert er seine Aufgabe auf die eines Gegenwarts-Therapeuten. Dafür zwei Staatsexamen ? Nö, nicht mein Berufsverständnis.
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