Zwei Aspirin und morgen wiederkommen
Europäischer Gerichtshof (Az C-264/01, C-306/01, C354/01 und C-355/01)
Das europäische Wettbewerbsrecht hindert die deutschen Zusammenschlüsse von Krankenkassen nicht an der Festsetzung von Höchstbeträgen für die Kostenübernahme für bestimmte Arzneimittel. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden.
Bei der Festsetzung dieser Höchstbeträge handeln die Zusammenschlüsse von Krankenkassen nicht als Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sondern erfüllen eine ihnen durch das Gesetz auferlegte Pflicht im Rahmen der Verwaltung des deutschen Systems der sozialen Sicherheit, heißt es in der Urteilsbegründung (Az C-264/01, C-306/01, C354/01 und C-355/01).
Letztes Update 21.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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