Zubrot
Laut Tarifvertragsgesetz gelten nach Ablauf des Tarifvertrages seine Rechtsnormen weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.
Laut Tarifvertragsgesetz gelten nach Ablauf des Tarifvertrages seine Rechtsnormen weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden. Eine zeitliche Begrenzung der Nachwirkung ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Unter Berufung auf diese Rechtslage hat das Bundesarbeitsgericht einer Bäckereiangestellten die tarifvertragliche Jahressonderauszahlung für das Jahr 2000 zugesprochen, obwohl der entsprechende Tarifvertrag bereits 1996 gekündigt worden war (Az 4 AZR 573/02).
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