Wo muss ich unterschreiben?
Arbeitszeugnisse müssen von einem ranghöheren Vorgesetzten unterzeichnet werden.
Arbeitszeugnisse müssen von einem ranghöheren Vorgesetzten unterzeichnet werden. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil klargestellt (Az.: 9 AZR 507/04).
Im Streitfall gaben die Richter einem wissenschaftlichen Mitarbeiter einer Bundesforschungsanstalt Recht. Sein Zeugnis war nur von der Leiterin des Verwaltungsreferats unterschrieben worden. Ein solches Zeugnis diese insbesondere der Information künftiger Arbeitgeber über den Mitarbeiter, entschied das Gericht. Es müsse deshalb von einer Person unterzeichnet werden, die Verantwortung für die fachliche Kompetenz des Beschäftigten übernehmen könne.
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Letztes Update 19.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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