Wer ist zuständig?
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 1 ABR 41/04)
Die Industriegewerkschaft Metall ist zuständig für den Abschluss von Tarifverträgen für die Beschäftigten in Betrieben der IBM-Unternehmen in Deutschland, die sich mit Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnik befassen. Dies kann jetzt einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts entnommen werden (Az.: 1 ABR 41/04).
Nach ihrer Satzung besitze die IG Metall spätestens seit 1995 die Organisations- und Tarifzuständigkeit auch für diesen Bereich. Die damalige Satzungsergänzung war wirksam, so das BAG in seiner Begründung.
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Letztes Update 19.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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