Was sind die Incoterms
Einleitung
Incoterms (International Commercial Terms, deutsch: Internationale Handelsklauseln) sind von der privatwirtschaftlich organisierten Internationalen Handelskammer (ICC) herausgegebene standardisierte Auslegungsregeln für bestimmte mit (drei Buchstaben abgekürzte), freiwillig von den Vertragsparteien verwendete, Klauseln, welche im Wesentlichen die Pflichten, Kosten und Gefahren, die mit der Lieferung von Waren verbunden sind, beschreiben.
Ziel der Incoterms ist neben der Vereinfachung und Rationalisierung bei der Vertragsabfassung vor allem die Vermeidung von Interpretationsschwierigkeiten und die Überbrückung kollidierenden Vertragsrechtsordnungen bei Vertragsparteien aus verschiedenen Ländern. Aus der Sicht des Unternehmers besteht das Ziel der Verwendung der Incoterms damit vor allem in der Vermeidung ungewollter Rechtsfolgen.
Die Incoterms sind keine Rechtsnorm und können nur ausnahmsweise als Handelsbrauch im Sinne des § 346 HGB gewertet werden. Verbindlichkeit erlangen sie für die Vertragsparteien nur durch Einbeziehung in den Vertrag.
Die Internationale Handelskammer (ICC) – nicht zu verwechseln mit den deutschen Industrie- und Handelskammern (IHKn) ist eine 1919 gegründete private Wirtschaftsorganisation mit Hauptsitz in Paris. Sie ist in über 130 Staaten vertreten und hat über 7000 Mitglieder zu den unter anderem Unternehmen und IHKn gehören. Zu ihren wesentlichen Aktivitäten gehören die Schaffung freiwilliger Regeln für den Geschäftsverkehr, das Angebot von Hilfsmitteln für die Durchführung von Schiedsverfahren und die Vertretung von Interessen in der Politik.
Letztes Update 10.05.2011 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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