Warum ist die Banane krumm?
Unternehmen, die durch das internationale Auftreten der Europäischen Union außergewöhnliche Umsatzeinbußen erleiden, können hierfür Schadensersatz verlangen.
Unternehmen, die durch das internationale Auftreten der Europäischen Union außergewöhnliche Umsatzeinbußen erleiden, können hierfür Schadensersatz verlangen. Das hat jetzt das Europäische Gericht Erster Instanz im Zusammenhang mit dem europäisch-amerikanischen Bananenstreit entschieden. (Az.: T-69/00, T-320/00 und weitere).
Schadensersatz komme dann in Betracht, wenn Unternehmen einen unverhältnismäßigen Teil der aus dem Verhalten der Gemeinschaftsorgane resultierenden Lasten Tragen. Voraussetzung sei ein klarer Zusammenhang zwischen dem Schaden und dem Verhalten der EU. Zudem müsse der Schaden außergewöhnlich und besonders sein.
Letztes Update 21.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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