Vom befristeten zum unbefristeten Vertrag
Aus der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages kann unbeabsichtigt ein neuer unbefristeter Vertrag entstehen.
Aus der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages kann unbeabsichtigt ein neuer unbefristeter Vertrag entstehen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor (Az.: 7 AZR 31/05).
In dem Fall hatte ein Arbeitgeber die Verlängerung eines befristeten Vertrages zum Anlass genommen, den Vertrag zu verändern. So erhielt der Arbeitnehmer unter anderem neue Arbeitsaufgaben. Der Mitarbeiter war daraufhin der Ansicht, dass mit der Neugestaltung der alte Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde, sondern ein neuer, unbefristeter zustande gekommen sei. Die Richter gaben ihm Recht. Zwar könne ein befristeter Arbeitsvertrag bis zu dreimal verlängert werden. Wenn er aber in Punkten wie Arbeitsaufgabe, Arbeitsort oder Vergütung geändert wird, handele es sich nicht um eine Vertragsverlängerung. Mit neuen Inhalten sei ein neuer, unbefristeter Arbeitsvertrag zustande gekommen.
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Letztes Update 19.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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