Versicherung muss für Behandlung im Ausland zahlen
Versicherungen dürfen nicht pauschal die Kostenübernahme für stationäre Behandlungen im Ausland ausschließen.
Versicherungen dürfen nicht pauschal die Kostenübernahme für stationäre Behandlungen im Ausland ausschließen. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor (Az.: C-444/05).
Im konkreten Fall wurde der Klage einer Griechin stattgegeben, deren Ehemann sich zweimal in einer Privatklinik in London behandeln ließ. Die Erstattung der Kosten hatte die Versicherung mit der Begründung abgelehnt, dass nach griechischem Recht die Kosten für die stationäre Behandlung in Privatkliniken im Ausland nicht erstattungsfähig seien. Nach Meinung der Richter sei diese Regelung geeignet, Patienten von einer Behandlung im Ausland abzuschrecken. Dies verletze den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs, der auch ungerechtfertigte Beschränkungen im Bereich der Gesundheitsversorgung verbietet.
Letztes Update 21.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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