Urlaubseinsatz für die gute Sache
Bundesarbeitsgericht (Az.: 9 AZR 251/04)
Ein ehrenamtlicher Helfer des Technischen Hilfswerks, der während seines Erholungsurlaubs zu einem Einsatz herangezogen wird, hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Nachgewährung der Urlaubstage, an denen er für das THW Dienst verrichten muss. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (Az.: 9 AZR 251/04).
Das THW Helferrechtsgesetz verbiete eine Benachteiligung von Arbeitnehmern, die an Einsätzen des THW teilnehmen. Ein derartiger Nachteil wäre es allerdings, wenn der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch als erfüllt ansehen könnte, obwohl der Arbeitnehmer während seines Erholungsurlaubs zum Dienst für das THW herangezogen wurde, so das BAG.
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Letztes Update 19.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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