Urlaub vom nichts
Bundesarbeitsgericht (Az 6 AZR 633/01)
Resturlaubsansprüche eines durch den Insolvenzverwalter eines pleite gegangenen Unternehmens gekündigten Arbeitnehmers muss der Insolvenzverwalter auszahlen. Das hat das Bundesarbeitsgericht unter Hinweis darauf entschieden, dass Urlaubsabgeltungsansprüche sogenannte Masseverbindlichkeiten und nicht Insolvenzforderungen sind c.
Zu diesem Themenbereich berät Sie:
Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper
Kanzlei Dr. Stumper - firstlex
Tel.: 0700 3477 8539 *
dr.stumper@firstlex.de
Neuer Wall 80, 20354 Hamburg
*12 ct./Min aus dem Festnetz der Telekom |
 |
Letztes Update 20.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

|
