Urlaub futsch
Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Altersteilzeit ihre Arbeit beenden, sollten darauf achten, dass sie vorher noch alle Urlaubstage nehmen.
Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Altersteilzeit ihre Arbeit beenden, sollten darauf achten, dass sie vorher noch alle Urlaubstage nehmen. Denn eine finanzielle Abgeltung noch offenstehenden Urlaubs steht ihnen nicht zu, urteilte jetzt das Bundesarbeitsgericht (Az.: 9 AZR 143/04).
Das Risiko, dass Urlaub wegen längerer Krankheit nicht mehr genommen werden kann, liege beim Arbeitnehmer, so das BAG.
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Letztes Update 19.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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