Unter Umständen
Ein Haftungsausschluss aufgrund einer vorübergehenden betrieblichen Tätigkeit auf einer gemeinsamen Betriebsstätte kommt nur unter bestimmten Umständen in Betracht.
Ein Haftungsausschluss aufgrund einer vorübergehenden betrieblichen Tätigkeit auf einer gemeinsamen Betriebsstätte kommt nur unter bestimmten Umständen in Betracht. Dies geht jetzt aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor (Az.: 8 AZR 443/03).
Ein solcher sei dann möglich, wenn betriebliche Aktivitäten von Versicherten mehrerer Unternehmen vorliegen, die bewusst und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinander greifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder unterstützen. Dabei reiche es aus, dass die gegenseitige Verständigung stillschweigend erfolgt, so das BAG.
Zu diesem Themenbereich berät Sie:
Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper
Kanzlei Dr. Stumper - firstlex
Tel.: 0700 3477 8539 *
dr.stumper@firstlex.de
Neuer Wall 80, 20354 Hamburg
*12 ct./Min aus dem Festnetz der Telekom |
 |
Letztes Update 19.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

|
