Turbomäßig
Arbeitgeber dürfen den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage mit Geld belohnen.
Arbeitgeber dürfen den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage mit Geld belohnen. Mit diesem jetzt veröffentlichten Grundsatzurteil billigte das Bundesarbeitsgericht so genannte Turboprämien bei Massenentlassungen (Az.: 1 AZR 254/04).
Turboprämien sollen den Unternehmen möglichst schnell Rechts- und Planungssicherheit geben. Dies sei ein anerkennenswertes Interesse des Arbeitgebers, begründete das BAG sein Urteil. Demgegenüber diene ein Sozialplan dem Ausgleich oder der Milderung wirtschaftlicher Nachteile, die den entlassenen Arbeitnehmern entstehen. Während diese Sozialplanleistungen nicht vom Verzicht des Arbeitnehmers auf eine Kündigungsschutzklage abhängig gemacht werden dürften, sei es Arbeitgeber und Betriebsrat nicht verwehrt, darüber hinaus einen Anreiz zu schaffen, die Kündigungen zu akzeptieren, so das Bundesgericht.
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Letztes Update 19.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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