Turbodiesel für alle
Das Wortzeichen „TDI" beinhaltet aus der Sicht der Verbraucher ein Merkmal von Autos und Reparaturleistungen...
Das Wortzeichen „TDI" beinhaltet aus der Sicht der Verbraucher ein Merkmal von Autos und Reparaturleistungen und kann daher nicht als europäische Gemeinschaftsmarke eingetragen werden. Dieser Meinung ist das Gericht erster Instanz der Europäischen Union in einem aktuellen Urteil (Az T-16/02).
Letztes Update 21.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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